Am 6.2.2023 berichtete die Rheinische Post von einer Podiumsdiskussion der Evangelischen Kirche in Osterath zum Thema Leihmutterschaft. Noch vor wenigen Jahren dürfte „Leihmutterschaft“ für viele ein Fremdwort gewesen sein. Dass heutzutage etwa in Osterath darüber im Rahmen einer kirchlichen Veranstaltung diskutiert wird, zeigt, dass das Thema in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.
Wie so oft hinkt der Gesetzgeber hinterher. „In Deutschland sind die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Auch die Leihmutterschaftsvermittlung ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe gestellt“, wird der Leser auf der Website des Auswärtigen Amts belehrt.
Frau Dr. Unger hat zu diesem Thema im FamRZ Newsletter einen Beitrag verfasst, den Sie lesen können