Ihre Anwälte für Familienrecht in Hamburg
Das Familienrecht ist so vielfältig wie das Leben. Zahlreiche Gesetze und die sich ständig ändernde Rechtsprechung erfordern besondere Qualifikationen und Kenntnisse in diesem Gebiet. Dies gilt erst recht, wenn internationale Sachverhalte vorliegen, weil ein deutscher Partner im Ausland lebt oder etwa ein Ehegatte ausländischer Bürger ist. Daneben sind steuerrechtliche und wirtschaftsrechtliche Kompetenzen unerlässlich. Diese Kenntnisse sind grundlegend etwa für die bestmögliche Gestaltung eines Ehevertrags und die Rechtsvertretung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens.
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Ehe & Heirat
Wenn zwei Menschen heiraten, dann ist das nicht nur persönlich eins der wichtigsten Ereignisse im Leben. Vielmehr ist den meisten Menschen die Tragweite der rechtlichen Konsequenzen der Eheschließung nicht bewusst, obwohl diese gravierend sind. Einen Überblick über die wichtigsten Folgen der Heirat finden Sie nachstehend.
Ehevertrag
Der Ehevertrag ist notwendiger Bestandteil für eine verantwortungsvolle Gestaltung der rechtlichen Auswirkungen der Ehe. Für den Scheidungsfall schafft er klare Verhältnisse und bewahrt das Vermögen vor Zerschlagung. Familienrechtliche Regelungen durch Ehevertrag sind somit ein wichtiges Instrument beim Vermögensschutz (asset protection).
Ehevertrag & Unternehmertum
Auch wenn die Ehe auf Lebenszeit angelegt ist, wird sie doch in vielen Fällen vorzeitig durch Scheidung beendet. Neben dem oft hohen emotionalen Aufwand werfen Scheidungen eine Vielzahl komplexer Rechtsfragen auf. Diese betreffen sowohl das Vermögen (Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt) als auch gemeinsame Kinder (Sorgerecht, Umgangsrecht).
Scheidung und Trennung
Etwa jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. In Ballungsgebieten wird jede zweite Ehe geschieden. Mit der Scheidung einher gehen weitreichende rechtliche Konsequenzen, welche nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern im Falle gemeinsamer Kinder auch sorge- und umgangsrechtlicher Art sind. Bevor die Scheidung jedoch rechtskräftig wird, müssen die Ehegatten das sog. Trennungsjahr durchlaufen. Bereits in diesem Jahr stellen sich eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und Fragen.
Scheidungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvertrag
Steht eine Scheidung bevor, sollte grundsätzlich rechtzeitig die Möglichkeit einer Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch eines Scheidungsvertrags geprüft und gegebenenfalls genutzt werden. Dieser Sonderfall des Ehevertrages beschränkt sich inhaltlich auf die Regelung der konkreten Folgen einer noch durchzuführenden Scheidung.
Einvernehmliche Scheidung
Einvernehmliche Scheidung
Was ist das?
Beide Ehegatten möchten, dass die Ehe geschieden wird. Die Scheidung wird von beiden angestrebt und gewollt. Man nennt die Scheidung dann auch einverständliche Scheidung.
Welche Vorteile bietet die einvernehmliche Scheidung?
Für den Antrag der Scheidung muss nur ein Anwalt konsultiert werden, die Anwaltspflicht bei der Zustimmung entfällt. So können erhebliche Kosten für einen zweiten Anwalt gespart werden. Möglicherweise senkt das Gericht bei einer einvernehmlichen Scheidung den Streitwert und somit auch die Prozesskosten, die Scheidung wird dadurch günstiger. Hinzu kommt eine deutlich kürzere Verfahrensdauer.
Wie geht das?
Damit eine einvernehmliche Scheidung stattfinden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Scheitern der Ehe. Dieses wird angenommen, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und die Scheidung über einen Scheidungsanwalt (idealerweise einen Fachanwalt für Familienrecht) beim Familiengericht durch einen Ehegatten beantragt wird. Die Ehegatten müssen nur noch übereinstimmend vortragen, dass sie seit einem Jahr getrennt leben. Das geht auch innerhalb der Ehewohnung oder der Immobilie. Innerhalb des Trennungsjahres ist eine kurze Phase des Versöhnungsversuchs möglich. D.h. diese unterbricht das Trennungsjahr nicht.
Trennungs- und Scheidungsfolgen sollten dann außergerichtlich geregelt sein bzw. können im Laufe des Verfahrens außergerichtlich geregelt werden. Das betrifft insbesondere:
- die Aufteilung gemeinsam erworbener Gegenstände, Immobilien und des Vermögens (Hausrat und Ehewohnung)
- die Unterhaltspflichten und -ansprüche der Ehegatten untereinander und gemeinsamer Kinder
- das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder
Immobilien bei Scheidung und Trennung
Die eigene Immobilie ist oftmals nicht nur von großer wirtschaftlicher, sondern auch von emotionaler Bedeutung für die Parteien. Sie stellt in vielen Fällen den Lebensmittelpunkt der Familie dar und gilt gerade für Kinder als Zuhause. Zudem dient sie zumeist der Altersvorsorge. Im Falle der Scheidung oder Trennung ist der Verbleib der Immobilie oft schwierig zu regeln, da eine schlichte Teilung in der Regel nicht möglich ist. Ratsam ist es daher bereits zu Beginn der Ehe oder Lebensgemeinschaft bzw. zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie eine klare Regelung zu treffen.
Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesentführung
Eine Trennung oder Scheidung hat nicht nur Auswirkungen für die Ehegatten oder Lebensgefährten, sondern ebenso für eventuell vorhandene Kinder. Auch wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten, ändert sich für das Kind dennoch der gewohnte Umgang mit seinen Eltern. Sofern wie üblich die Eltern nach der Trennung nicht mehr zusammenleben, ist der in der Regel gewohnte tägliche Umgang des Kindes mit beiden Eltern nicht mehr zu realisieren. Hier müssen Regelungen gefunden werden, die sich in erster Linie am Wohl des Kindes zu orientieren haben.
Die deutschen Regeln zum Umgangs- und Sorgerecht allein helfen jedoch in Fällen internationaler Kindesentführung nicht weiter. Hier ist die Spezialkenntnis der einschlägigen internationalen Abkommen gefordert.
Unterhalt Ehegatten, Trennungsunterhalt
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt.
Kindesunterhalt, Elternunterhalt
Neben dem Unterhalt des geschiedenen Ehegatten kennt das Familienrecht auch den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt. Beim Kindesunterhalt geht es häufig um Unterhaltsleistungen für Kinder von getrennten bzw. geschiedenen Paaren. Der Elternunterhalt spielt vor allem dann eine Rolle, wenn eine Inanspruchnahme durch die Sozialbehörden droht.
Versorgungsausgleich
Beim Versorgungsausgleich werden alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche wechselseitig ausgeglichen. Dabei muss jeder Ehegatte die Hälfte der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig auf den anderen Ehegatten übertragen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann sich teilweise schwierig gestalten, weshalb eine vertragliche Vereinbarung oft zur Vermeidung von Konflikten geeigneter ist.
Zugewinnausgleich
Mit der Eheschließung werden die Vermählten automatisch in den gesetzlichen Güterstand übergeführt – die Zugewinngemeinschaft. Das Gesetz ist geschrieben für die klassische Hausfrauenehe, in der die erwerbslose erziehende Ehefrau am Vermögenserwerb des verdienenden Ehegatten angemessen beteiligt werden soll.
Kommt es zur Scheidung, so wird der Vermögenzuwachs ausglichen, also der Zugewinn. Der Zugewinn umfasst das gesamte während der Ehe erworbene Vermögen. Der Ausgleichanspruch ist ein reiner Geldanspruch, der Zugewinn wird bewertet und beziffert, um den Ausgleichsanspruch zu errechnen.
Güterrecht
Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse und Vermögensverwaltung der Ehegatten während und nach der Ehe. Welcher der drei gesetzlich vorgesehenen Güterstände der passende ist, lässt sich anhand der Vorstellungen und Wünsche beider Ehegatten bestimmen. Danach zeigt sich, ob für die Ehegatten der gesetzliche Regelfall der Zugewinngemeinschaft interessengerecht ist oder die Notwendigkeit eines Ehevertrages besteht.
Abstammung, Elternschaft, Adoption, Namensrecht
Das Abstammungsrecht ist nicht nur maßgeblich für die Frage, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind, sondern bringt auch erb-, sorge- und unterhaltsrechtliche Konsequenzen mit sich.
Gerade in Fällen von Vaterschaftsanerkennung/-anfechtung, Leihmutterschaft und Adoption ist die spezifische Fachkenntnis eines auf diesem Gebiet versierten Anwalts gefordert um für alle Parteien, sprich die biologischen Eltern, Wunscheltern und das Kind, eine interessengerechte Lösung zu finden.
Internationales Familienrecht
In Zeiten der Globalisierung und eines zusammenwachsenden Europas gewinnt internationales Familienrecht stetig an Bedeutung. Welche Rechtsordnung überhaupt Anwendung findet und welche Gerichte im Streitfall zuständig sind, wenn nicht beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz haben oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde sind bereits komplexe Vorfragen für Mandate aus dem Bereich internationales Familienrecht. Neben den Vorschriften der einzelnen Staaten müssen hier auch EU-Verordnungen sowie völkerrechtliche Abkommen beachtet werden.