Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist in der Regel der Mann, der mit der Frau zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. So sieht es das Gesetz vor.
Abstammung, Elternschaft, Adoption, Namensrecht
Das Abstammungsrecht ist nicht nur maßgeblich für die Frage, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind, sondern bringt auch erb-, sorge- und unterhaltsrechtliche Konsequenzen mit sich.
Gerade in Fällen von Vaterschaftsanerkennung/-anfechtung, Leihmutterschaft und Adoption ist die spezifische Fachkenntnis eines auf diesem Gebiet versierten Anwalts gefordert um für alle Parteien, sprich die biologischen Eltern, Wunscheltern und das Kind, eine interessengerechte Lösung zu finden.
Vaterschaft
Das Gesetz verfolgt den Zweck, dass die gesetzliche Vaterschaft grds. mit der biologischen Vaterschaft zusammenfällt. Das Gesetz sieht dabei drei mögliche Anknüpfungspunkte vor, um die rechtliche Vaterschaft zu begründen. Rechtlicher Vater ist danach derjenige, 1. wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. wer die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Mutterschaft
Im Gegensatz zu den vielfältigeren Möglichkeiten der Begründung der rechtlichen Vaterschaft, fällt die Begründung der Mutterschaft leichter: Mutter ist die Frau, die das Kind zur Welt bringt.
Adoption
Die Adoption ist für die Betroffenen nicht nur emotional von enorm hoher Bedeutung, sondern sowohl das Verfahren als auch die rechtlichen Folgen sind juristisch anspruchsvoll und komplex.
Kinderwunsch
Die moderne Fortpflanzungsmedizin ermöglicht es immer mehr Paaren, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Die medizinischen Möglichkeiten sind vielfältig und haben sich bereits zumindest teilweise in den deutschen Gesetzen niedergeschlagen.
Uneheliche Kinder
Die Ehe hat längst nicht mehr denselben Stellenwert wie in vergangenen Zeiten. Umso mehr Paare entscheiden sich auch ohne Eheschließung dafür, Kinder zu kriegen. Bei rund einem Drittel der Geburten handelt es sich um nichteheliche Kinder.
Namensrecht
Das deutsche Namensrecht regelt, wer welchen Namen tragen und/oder ändern darf.
Den Vornamen eines Kindes wählen die Eltern grundsätzlich frei aus. Sie müssen den Namen innerhalb eines Monats seit der Geburt bestimmen.
Das Gesetz enthält was den Vornamen anbelangt keine Grenzen. Dennoch ist die Freiheit der Namensgebung durch die richterliche Rechtsprechung und das sog. Gewohnheitsrecht in gewisser Weise eingeschränkt. So muss der Vorname als solcher erkennbar sein (Nicht: Meier) und darf dem Kindeswohl nicht schaden (Judas).