Als erstes gilt es die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie zu klären. Hier fallen oftmals die Vorstellungen der Parteien mit der tatsächlichen Rechtslage auseinander. Dies hängt damit zusammen, dass rechtlich nicht automatisch derjenige Eigentümer ist, der die Immobilie finanziert hat. Maßgeblich ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ein Auszug aus dem Grundbuch ist schnell angefordert und gibt darüber Klarheit.
Was das Eigentum anbelangt, sind mehrere Konstellationen denkbar. Neben dem Alleineigentum besteht die Möglichkeit von hälftigem oder anteilsweisem Miteigentum. Im Falle der Scheidung oder Trennung ändert sich an den Eigentumsverhältnissen nichts.
Immobilien bei Scheidung und Trennung
Die eigene Immobilie ist oftmals nicht nur von großer wirtschaftlicher, sondern auch von emotionaler Bedeutung für die Parteien. Sie stellt in vielen Fällen den Lebensmittelpunkt der Familie dar und gilt gerade für Kinder als Zuhause. Zudem dient sie zumeist der Altersvorsorge. Im Falle der Scheidung oder Trennung ist der Verbleib der Immobilie oft schwierig zu regeln, da eine schlichte Teilung in der Regel nicht möglich ist. Ratsam ist es daher bereits zu Beginn der Ehe oder Lebensgemeinschaft bzw. zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie eine klare Regelung zu treffen.
Wem gehört die Immobilie?
Welche Möglichkeiten der Auseinandersetzung gibt es?
Sind die Eigentumsverhältnisse einmal geklärt, stell sich die Frage, wie diese verbleiben sollen.
Hier gibt es unterschiedliche, denkbare Möglichkeiten, welche mit den Parteien zu erörtern sind, sodass die Lösung gefunden werden kann, die den Interessen und, sofern Kinder vorhanden sind, dem Kindeswohl am besten entspricht.
Wer darf die Immobilie weiter nutzen?
Wer die Immobilie erstmal weiter nutzen kann, hängt von vielen Umständen ab. Wenn man sich nicht einigen kann, dann hilft nur ein sog. Gerichtliches Wohnungszuweisungsverfahren. Das regelt dann die Nutzungsbefugnis während der Trennung und hängt von vielen Umständen ab, die letztlich im Ermessen des Gerichts liegen. Dabei ist das Wohl der gemeinsamen Kinder zu berücksichtigen. Die Eigentumsverhältnisse spielen nur sekundär eine Rolle.
Es empfiehlt sich regelmäßig, vor dem Kauf einer Immobilie und der gemeinsamen Nutzung als Wohnheim sich beraten zu lassen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, um Härten, Verkauf und Teilungsversteigerungen im Fall der Trennung zu vermeiden. Wir beraten Sie hierzu gerne.