Neben der Frage, welches Recht anwendbar ist, stellt sich zudem häufig die Frage, ob und inwiefern ausländische Gerichtsentscheidungen in Deutschland anerkennungsfähig sind. Grundsätzlich entfalten Gerichtsentscheidungen ihre Wirkung nur in dem Staat, in dem sie ergangen sind. Auf EU-Ebene finden sich jedoch hinsichtlich der Anerkennung, insbesondere auf den Gebieten der elterlichen Sorge, Scheidung und Adoption bereits spezielle Regelungen, welche die Anerkennung und das dafür erforderliche Verfahren regeln.
Internationales Familienrecht
In Zeiten der Globalisierung und eines zusammenwachsenden Europas gewinnt internationales Familienrecht stetig an Bedeutung. Welche Rechtsordnung überhaupt Anwendung findet und welche Gerichte im Streitfall zuständig sind, wenn nicht beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz haben oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde sind bereits komplexe Vorfragen für Mandate aus dem Bereich internationales Familienrecht. Neben den Vorschriften der einzelnen Staaten müssen hier auch EU-Verordnungen sowie völkerrechtliche Abkommen beachtet werden.
Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen
Anwendbares Recht
Für grenzüberschreitende Mandate stellt sich zunächst die Frage, welches Recht Anwendung findet. Die Antwort auf diese Frage findet sich einerseits im deutschen Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Andererseits gibt es bereits eine Fülle von EU-Verordnungen und völkerrechtlichen Abkommen, welche die deutschen Regeln des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts überschatten und insbesondere auf EU-Ebene regeln, welches Recht anwendbar ist. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Abkommen zwischen einzelnen Staaten.
Die Kenntnis der sich rasant weiterentwickelnden Abkommen und Verordnungen ist unerlässlich, um das anwendbare Recht richtig zu bestimmen. Dabei gilt es nicht nur, neu hinzukommende Abkommen und Verordnungen zu berücksichtigen, sondern auch die zahlreichen Änderungen vorhandener Akte zu erfassen.
Spezielle Abkommen und Verordnungen, welche den deutschen Regeln des Internationalen Privatrechts vorgehen, finden sich unter anderem bereits auf dem Gebiet der Ehescheidung, der elterlichen Sorge und des Unterhalts. Anfang des Jahres 2019 trat zudem die europäische Güterrechtsverordnung in Kraft.