Kindesunterhalt, Elternunterhalt
Neben dem Unterhalt des geschiedenen Ehegatten kennt das Familienrecht auch den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt. Beim Kindesunterhalt geht es häufig um Unterhaltsleistungen für Kinder von getrennten bzw. geschiedenen Paaren. Der Elternunterhalt spielt vor allem dann eine Rolle, wenn eine Inanspruchnahme durch die Sozialbehörden droht.