Scheidungsvereinbarung, Scheidungsvertrag
Steht eine Scheidung bevor, sollte grundsätzlich rechtzeitig die Möglichkeit einer Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch eines Scheidungsvertrags geprüft und gegebenenfalls genutzt werden. Dieser Sonderfall des Ehevertrages beschränkt sich inhaltlich auf die Regelung der konkreten Folgen einer noch durchzuführenden Scheidung.