Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den passenden Güterstand, der am besten auf Ihre Vorstellung und Bedürfnisse passt. Zu berücksichtigen sind dabei auch die aus der Wahl des Güterstandes resultierenden erb- und steuerrechtlichen Folgen. Es besteht hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Güterstände die Möglichkeit, diese anzupassen und zu modifizieren.

Insbesondere hinsichtlich der Zugewinngemeinschaft gibt es einen weiten Gestaltungsspielraum. So empfiehlt es sich in vielen Fällen statt der strikten Gütertrennung eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Die häufigste Modifizierung der Zugewinngemeinschaft besteht darin, dass man regelt, dass wenn die Ehe durch Scheidung endet, dann Gütertrennung gilt. Wenn die Ehe jedoch durch Tod endet, so gilt zwischen den Ehegatten Zugewinngemeinschaft.

Dies wird häufig gewählt, um im Scheidungsfall auf Nummer sicher zu gehen und im Fall, dass die Ehe nicht geschieden wurde, sondern ein Ehegatte verstirbt, die steuerlichen Vorteile der Zugewinngemeinschaft abzuschöpfen.

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