Die Ehe wird im iranischen Recht durch Tod, Scheidung oder Auflösung beendet. Bei Ehen auf Zeit kann die Ehe zudem dadurch beendet werden, dass die Ehezeit nachträglich verkürzt wird.
Die Scheidung im iranischen Recht erfolgt stets vor dem Familiengericht, das mit vier Männern besetzt ist, denen regelmäßig Frauen beigeordnet werden.
Die Scheidung im iranischen Recht ist ein Mannesrecht. Der Ehemann kann die Scheidung ohne Angabe von Gründen verlangen. Durch Aussprache des Wortes „talaq“ (zu Deutsch: „Ich verstoße dich“) vor dem Familiengericht und im Beisein von zwei Zeugen kann er die Ehe beenden. Demgegenüber kann die Frau die Scheidung nur in bestimmten Fällen verlangen, etwa wenn der Mann seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt, er unauffindbar ist oder die Aufrechterhaltung der Ehe für die Ehefrau unerträglich wäre. Daran stellt die iranische Gerichtspraxis jedoch sehr hohe Anforderungen.
Bisweilen werden Ehefrauen deshalb im Ehevertrag weitergehende Scheidungsrechte eingeräumt. Etwa kann der Ehefrau eine Vollmacht zur talaq-Scheidung eingeräumt werden, sodass auch die Ehefrau die Ehe einseitig ohne die Angabe von Gründen nach dem oben geschilderten Verfahren beenden kann.
Die Ehefrau kann die Scheidung im iranischen Recht ferner dadurch erreichen, dass sie sich durch Überlassung eines Vermögenswertes an den Ehemann von der Ehe freikauft („cholaee“). Beispielsweise kann die Frau auf ihre Morgengabe verzichten.
Neben diesen Formen der einseitigen Scheidung können sich die Eheleute auch einvernehmlich scheiden lassen. Wenn keiner der Ehegatten die Ehe fortsetzen will und die Ehefrau dem Ehemann einen Vermögenswert überlässt, spricht man von einer „mobarat“-Scheidung.
Zuletzt kann die Ehe auch dadurch beendet werden, dass der Mann die Frau viermal des Ehebruchs bezichtigt („laan“). Im Anschluss spricht der Mann, dass er von Gott verflucht sein solle, wenn er ein Lügner sei. Sodann gelobt die Frau, dass der Mann ein Lügner sei, und dass der Zorn Gottes sie treffen solle, wenn ihr Mann die Wahrheit sage. Nach Aussprache dieser Formeln gilt die Ehe als beendet.