Warum einen Ehevertrag schließen?
Ein Ehevertrag ist mittlerweile nichts Unübliches mehr. So wie wir alles in unserem Leben auf uns zuschneiden und individualisieren, so soll auch unsere Ehe genau zu uns passen. Dies gilt insbesondere für Ehen, die Gesellschaftsbeteiligungen, Unternehmen oder größere Assets involvieren.
Während die Ehe selbst vergleichsweise geringe Auswirkungen auf das Unternehmen hat birgt grade die Scheidung erhebliche Risiken für die Firma (von der Vernichtung erheblichen Vermögens bis zur Zerschlagung der Firma), denn die gesetzlich geregelten Scheidungsfolgen bezüglich des Zugewinnausgleichs, Versorgungsausgleichs und Unterhalts passen regelmäßig nicht zur Unternehmerehe.
Daher ist Unternehmerpaaren stehts zu empfehlen, ihre Ehe und Scheidung unter Berücksichtigung des Unternehmens selbst auszugestalten. Hierbei ist allerdings sowohl im Sinne der Ehe als auch im Sinne der Wirksamkeit Vorsicht geboten. Gerät der Vertrag zu einseitig, kann er aufgrund von Sittenwidrigkeit unwirksam sein.