Das Familienrecht im Iran ist nicht einheitlich geregelt, sondern es ist religiös (islamisch-schiitisch) geprägt. Gemäß Art. 4 der iranischen Verfassung müssen alle Gesetze und Vorschriften mit den Grundsätzen des Islam im Einklang stehen. Diese Vorgabe hat erheblichen Einfluss auf iranisches Familienrecht insgesamt und auf die rechtliche Stellung der Frau im Besonderen.
Familienrecht Iran – iranisches Familienrecht
Das iranische Familienrecht unterscheidet sich in vielen Punkten grundlegend von den deutschen familienrechtlichen Regelungen.
Dr. Elisabeth Unger verfügt über besondere Expertise im iranischen Familienrecht und ist renommierte Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Thema Familienrecht und Iran.
Unsere Beratungsleistungen für iranisches Familienrecht:
- Scheidungen mit iranischem Bezug sowie Folgefragen (insbesondere Morgengabe/Brautgabe/mehriee)
- Iranische und deutsch-iranische Eheverträge
- Unterhaltsfragen mit Bezug zum Iran
- Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht mit iranischen Bezügen
Sprechen Sie uns an, denn wenn es um iranisches Familienrecht geht, sind wir Ihr Partner!
Familienrecht im Iran im Überblick
Die Ehe im iranischen Recht
Im Iran wird die Ehe – wie in Deutschland auch – grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen. Der Zweck dieser Ehe liegt in der Gründung einer Familie.
Neben der Ehe auf Lebenszeit gibt es im iranischen Recht auch die Möglichkeit, eine Ehe auf Zeit zu schließen. Die Dauer dieser Ehe muss bei Eheschließung bestimmt werden und kann auch nur wenige Tage oder Stunden betragen. Die Ehe auf Zeit wird in erster Linie zum sexuellen Vergnügen geschlossen, da außerehelicher Geschlechtsverkehr im iranischen Recht nicht erlaubt ist. Frauen, die eine Ehe auf Zeit geschlossen haben, sind weder erb- noch unterhaltsberechtigt.
Eheschließung – Heirat im Iran
Die Ehe im Iran wird vor einem Notar geschlossen, und zwar regelmäßig im Beisein von Familie, Freunden sowie zwei Religionsgelehrten. Bei der Heirat im Iran werden den Eheschließenden Formulare des Justizministeriums vorgelegt, in denen die Rechten und Pflichten der Ehe erläutert werden. Die Formulare müssen unterschrieben werden. Nicht selten wird auch ein Ehevertrag vereinbart, der freilich mit den Geboten des Islam vereinbar sein muss. Konstitutive Eheschließungsvoraussetzung ist zudem die Vereinbarung einer Morgengabe oder Brautgabe („mehriee“ – dazu sogleich). Zuletzt wird die Ehe beim Heiratsnotariat eingetragen.
Die Mitgift („djahis“) und die Morgengabe/Brautgabe („mehriee“)
Es entspricht den iranischen Bräuchen, dass die Ehefrau einen Teil ihres Hausrates in die Ehe als Mitgift bzw. Aussteuer einbringt („djahis“). Einen Rechtsanspruch auf eine solche Mitgift hat der Ehemann jedoch nicht. Auch verbleiben die als Mitgift eingebrachten Gegenstände im Alleineigentum der Ehefrau.
Iranische Ehe - Ehewirkungen
Die iranische Ehe verpflichtet die Eheleute zum gegenseitigen Beistand, zu häuslicher Gemeinschaft, zu Treue und zur Zusammenarbeit für Familie und Kinder. Dabei steht dem Ehemann grundsätzlich in allen Lebensfragen eine Alleinentscheidungsbefugnis zu, er hat das sogenannte Leitungsrecht. Damit korrespondiert eine Gehorsamspflicht der Ehefrau. So kann der Ehemann etwa allein über den Wohnsitz bestimmen und – allerdings nur nach entsprechender gerichtlicher Entscheidung – der Ehefrau verbieten, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Die Scheidung im iranischen Recht
Die Ehe wird im iranischen Recht durch Tod, Scheidung oder Auflösung beendet. Bei Ehen auf Zeit kann die Ehe zudem dadurch beendet werden, dass die Ehezeit nachträglich verkürzt wird.
Die Scheidung im iranischen Recht erfolgt stets vor dem Familiengericht, das mit vier Männern besetzt ist, denen regelmäßig Frauen beigeordnet werden.
Die Scheidung im iranischen Recht ist ein Mannesrecht. Der Ehemann kann die Scheidung ohne Angabe von Gründen verlangen. Durch Aussprache des Wortes „talaq“ (zu Deutsch: „Ich verstoße dich“) vor dem Familiengericht und im Beisein von zwei Zeugen kann er die Ehe beenden. Demgegenüber kann die Frau die Scheidung nur in bestimmten Fällen verlangen, etwa wenn der Mann seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt, er unauffindbar ist oder die Aufrechterhaltung der Ehe für die Ehefrau unerträglich wäre. Daran stellt die iranische Gerichtspraxis jedoch sehr hohe Anforderungen.
Scheidungsfolgen im iranischen Familienrecht
Im Falle einer Scheidung regelt das iranische Familienrecht vor allem Fragen des Sorgerechts und des Unterhalts. Güterrechtliche Regelungen bestehen aufgrund des gesetzlichen Güterstandes der Gütertrennung nicht. Güterrechtliche Folgefragen sind nur zu klären, wenn die Eheleute dies ehevertraglich vereinbart haben.
Iranische und deutsch-iranische Eheverträge
Im iranischen Familienrecht sind Eheverträge höchst praxisrelevant. Sie können sich in allen Stadien der Ehe auswirken. Iranische Eheverträge regeln
- Zustandekommen der Ehe (Vereinbarung einer Brautgabe/Morgengabe)
- Scheidung (etwa durch Vereinbarung weitergehender Möglichkeiten für die Frau)
- Ehewirkungen und Scheidungsfolgesachen (Unterhalt und güterrechtliche Regelungen)
Auch bei Ehegatten, die in Deutschland leben und einen Bezug zum Iran haben, sind ehevertragliche Regelungen regelmäßig sinnvoll. Nach welchem Recht richtet sich die Scheidung? Die Ehegatten können durch Rechtswahl bestimmen, ob im Fall einer Scheidung deutsches oder iranisches Recht zur Anwendung kommen soll, und die Regelungen (etwa zum Unterhalt oder Güterrecht) näher ausgestalten.
Kommen Sie mit Ihrem Anliegen zu uns. Wir beraten Sie gern zum Thema "iranische Eheverträge".