Am 6.2.2023 berichtete die Rheinische Post von einer Podiumsdiskussion der Evangelischen Kirche in Osterath zum Thema Leihmutterschaft. Noch vor wenigen Jahren dürfte „Leihmutterschaft“ für viele ein Fremdwort gewesen sein. Dass heutzutage etwa in Osterath darüber im Rahmen einer kirchlichen Veranstaltung diskutiert wird, zeigt, dass das Thema in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.
Wie so oft hinkt der Gesetzgeber hinterher. „In Deutschland sind die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Auch die Leihmutterschaftsvermittlung ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe gestellt“, wird der Leser auf der Website des Auswärtigen Amts belehrt.
Frau Dr. Unger hat zu diesem Thema im FamRZ Newsletter einen Beitrag verfasst, den Sie lesen können
Blog zum Familienrecht
An dieser Stelle veröffentlichen wir in unregelmäßigen Abständen aktuelle Beiträge zu den Themen Familienrecht, internationales Familienrecht, Scheidung und mehr.
Schauen Sie gern regelmäßig vorbei.
Zum Thema Leimutterschaft…
Interview zum Urteil im Fall Block
„Hier finden Sie Ausschnitte des Interviews mit Frau Dr. Unger zu dem Fall Block, indem es unter anderem um Kindesentführung und Kindesentziehung geht. In sehr vielen Ländern gilt bei Kindesentführungen das sogenannte Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ).
Interview zum Fall Block auf RTL
In der Sendung RTL exclusiv vom 7. Februar 2023 wurde ich zu den familienrechtlichen Aspekten des Falles Block interviewt.
Interview zum Fall Block in der Welt am Sonntag
In der Welt Am Sonntag erschien in der Ausgabe vom 5. Februar 2023 ein Artikel zum Fall Block. In diesem Artikel wurde ich zu den familienrechtlichen Aspekten interviewt.
Den vollständigen Artikel finden Sie bei Welt.de oder hier als PDF
Die neue Brüssel IIb-Verordnung ist in Kraft getreten!
Es handelt sich um ein Abkommen der EU für internationale Scheidungsfälle und internationale Sorgerechtskonflikte.
Wie Sie dem Beitrag zur einvernehmlichen Scheidung entnehmen können, bietet diese Möglichkeit erhebliche Vorteile für die Ehepartner insbesondere bezüglich der Kosten und der Dauer des Scheidungsverfahrens. Die einvernehmliche Scheidung gestaltet sich meist deutlich unkomplizierter und führt so dazu, dass die Ehe in der Regel schon nach 6-9 Monaten geschieden wird, soweit der Versorgungsausgleich, also die Teilung von Rentenansprüchen zwischen den Ehegatten, durchzuführen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Ehe in der Regel sogar schon nach ca. 2 bis 3 Monaten einvernehmlich geschieden werden!
Hamburger Abendblatt - Experten im Fokus
Einvernehmliche Scheidung / Einverständliche Scheidung
Eine Scheidung geht auch ohne Rosenkrieg –
Besteht der gemeinsame Wunsch sich einfach und schnell scheiden zu lassen, bietet sich als Möglichkeit die einverständliche Scheidung.
Diese bringt einige Vorteile mit sich:
- weniger Stress,
- ein schnelleres Verfahren und
- weniger Kosten.
Doch welche Voraussetzungen müssen für eine einverständliche Scheidung gegeben sein?
Wenn das Virus Ehen infiziert - mehr Scheidungen durch die Pandemie?
Während die Coronakrise manche Paare noch enger zusammenschweißt, liegen in anderen Beziehungen die Nerven blank. Lockdowns und Quarantäne mit plötzlichem Arbeiten und Kinderbetreuung von zu Hause aus - womöglich noch auf engstem Raum -, finanzielle Engpässe, Zukunftsängste, aber auch Zeit, im Alltag sonst sorgsam totgeschwiegene Konfliktthemen auszudiskutieren. Dies alles ist der ultimative Stresstest für die Ehe, der im kommenden Jahr eine regelrechte Scheidungswelle nach sich ziehen wird, wie sich bereits deutlich abzeichnet.