Das Gesetz kennt vier Güterstände:
- Zugewinngemeinschaft
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft
- Deutsch-Französischer Wahlgüterstand
Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse und Vermögensverwaltung der Ehegatten während und nach der Ehe. Welcher der drei gesetzlich vorgesehenen Güterstände der passende ist, lässt sich anhand der Vorstellungen und Wünsche beider Ehegatten bestimmen. Danach zeigt sich, ob für die Ehegatten der gesetzliche Regelfall der Zugewinngemeinschaft interessengerecht ist oder die Notwendigkeit eines Ehevertrages besteht.
Das Gesetz kennt vier Güterstände:
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den passenden Güterstand, der am besten auf Ihre Vorstellung und Bedürfnisse passt. Zu berücksichtigen sind dabei auch die aus der Wahl des Güterstandes resultierenden erb- und steuerrechtlichen Folgen. Es besteht hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Güterstände die Möglichkeit, diese anzupassen und zu modifizieren.
Die Kanzlei ist unmittelbar am Jungfernstieg gelegen. Dieser wird durch die U-Bahn Linien U1, U2 und U4 bedient, sowie durch die S-Bahn Linien S1, S2 und S3. Vom Hamburger Hauptbahnhof aus können Sie den Jungfernstieg in nur einer Station erreichen. Es verkehren zudem die Buslinien 4, 5, 36 und 109.
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